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Die weißen Elfen Karlsruhe ist eine gemeinnützige GmbH, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, pflegebedürftige Menschen ab dem Pflegegrad 1 bis 5 und deren Angehörige bei der Bewältigung ihres herausfordernden Alltags zu unterstützen.

Unsere Angebote ermöglichen betroffenen Menschen mit ihren jeweiligen Einschränkungen, ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben im eigenen zu Hause zu führen.

Hierbei unterstützen uns aus der Bürgerschaft Tätige/Ehrenamtliche und festangestellte Mitarbeiter.

In bestimmten Fällen ist es auch möglich, dass die Krankenkassen die Kosten einer verordneten Haushaltshilfe nach § 38 SGB V übernehmen
(zum Beispiel bei schwerer Krankheit, nach einer Operation, nach einem Krankenhaus-Aufenthalt, während der Schwangerschaft, nach einer Geburt oder nach einem Unfall).

Wir haben als Anbieter dieser Leistungen eine landesrechtliche Zulassung und sind daher bei ihrer Pflegekasse anerkannt.

Die Abrechnung unserer Leistungen gegenüber Ihrer Pflegekasse übernehmen wir für Sie.

Es entstehen Ihnen hierbei keine Kosten.

Wenn Sie Interesse an zusätzlichen privaten Leistungen haben (Selbstzahler), stehen wir Ihnen auch gerne zur Verfügung.

In einem Erstgespräch informieren wir Sie gerne über ihre Möglichkeiten.
Gemeinsam finden wir für Sie die beste Lösung!

Weiße Elfen Karlsruhe gemeinnützige GmbH
Industriestr. 2 
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Telefon

0721 / 183 183
Montag – Donnerstag:   10:00 Uhr – 16:00 Uhr
Wir rufen gerne zurück!

eMail

info@weisse-elfen-karlsruhe.de

Standort

Industriestraße 2
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Pflegende Angehörige, welche sich um ihre Lieben kümmern, benötigen oftmals eine Auszeit von Ihrer Pflegetätigkeit.
Sie müssen sowohl die Belange des zu Pflegenden als auch der Familie und des Berufs organisatorisch bewältigen.
Es besteht die Gefahr, dass sie dabei die Grenzen ihrer Belastbarkeit erreichen.
Um dies zu verhindern, stehen auch hier weitere entsprechende finanzielle Hilfen zu.

Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen jedem Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 jährlich mit 1612 € zur Verfügung.

Dieser Betrag kann, wenn keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde um weitere 806 € auf bis zu 2418 € erhöht werden.

Auch die Verwendung von Pflegesachleistungen sind auf unsere Leistungen anrechenbar.

Die Höhe des neuen gemeinsamen Entlastungsbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wird ab 1. Juli 2025 bis zu 3.539 € je Kalenderjahr betragen.