
Weiße Elfen
…die helfen
Ihr vertrauensvoller Partner für
Unterstützung, Beratung und Betreuung
Herzlich Willkommen bei den Weißen Elfen Karlsruhe
Die weißen Elfen Karlsruhe ist eine gemeinnützige GmbH, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, pflegebedürftige Menschen ab dem Pflegegrad 1 bis 5 und deren Angehörige bei der Bewältigung ihres herausfordernden Alltags zu unterstützen.
Unsere Angebote ermöglichen betroffenen Menschen mit ihren jeweiligen Einschränkungen, ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben im eigenen zu Hause zu führen.
Hierbei unterstützen uns aus der Bürgerschaft Tätige/Ehrenamtliche und festangestellte Mitarbeiter.
In bestimmten Fällen ist es auch möglich, dass die Krankenkassen die Kosten einer verordneten Haushaltshilfe nach § 38 SGB V übernehmen
(zum Beispiel bei schwerer Krankheit, nach einer Operation, nach einem Krankenhaus-Aufenthalt, während der Schwangerschaft, nach einer Geburt oder nach einem Unfall).
Wir haben als Anbieter dieser Leistungen eine landesrechtliche Zulassung und sind daher bei ihrer Pflegekasse anerkannt.
Die Abrechnung unserer Leistungen gegenüber Ihrer Pflegekasse übernehmen wir für Sie.
Es entstehen Ihnen hierbei keine Kosten.
Wenn Sie Interesse an zusätzlichen privaten Leistungen haben (Selbstzahler), stehen wir Ihnen auch gerne zur Verfügung.
In einem Erstgespräch informieren wir Sie gerne über ihre Möglichkeiten.
Gemeinsam finden wir für Sie die beste Lösung!
Weiße Elfen Karlsruhe gemeinnützige GmbH
Industriestr. 2
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Telefon
0721 / 183 183
Montag – Donnerstag: 10:00 Uhr – 16:00 Uhr
Wir rufen gerne zurück!
info@weisse-elfen-karlsruhe.de
Standort
Industriestraße 2
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Entlastungsbetrag: 125 €/ Monat
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich.
Das gilt auch bereits für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1.
Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger, sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.



Unterstützung bei Betreuung und Beschäftigung
- Spazierengehen
- Ausflüge unternehmen
- Besuche auf dem Friedhof
- Pflegebedürftige beaufsichtigen
- Vorlesen, Gesellschaftsspiele spielen
Hilfe in der Hauswirtschaft
- Einkaufen
- Fahrdienste
- Kochen & backen
- Begleitung zum Arzt
- Wäsche waschen & bügeln
- Reinigung des häuslichen Umfelds
Wir sind ein reiner Betreuungsdienst/ Alltagsbegleiter als Serviceangebot nach §45a SGB XI (Angebot zur Unterstützung im Alltag).
Die Pflege ist kein Bestandteil unserer Leistungen, daher bleibt Ihr Pflegegeld von dieser Maßnahme unberührt.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Pflegende Angehörige, welche sich um ihre Lieben kümmern, benötigen oftmals eine Auszeit von Ihrer Pflegetätigkeit.
Sie müssen sowohl die Belange des zu Pflegenden als auch der Familie und des Berufs organisatorisch bewältigen.
Es besteht die Gefahr, dass sie dabei die Grenzen ihrer Belastbarkeit erreichen.
Um dies zu verhindern, stehen auch hier weitere entsprechende finanzielle Hilfen zu.
Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen jedem Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 jährlich mit 1612 € zur Verfügung.
Dieser Betrag kann, wenn keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde um weitere 806 € auf bis zu 2418 € erhöht werden.
Auch die Verwendung von Pflegesachleistungen sind auf unsere Leistungen anrechenbar.
Die Höhe des neuen gemeinsamen Entlastungsbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wird ab 1. Juli 2025 bis zu 3.539 € je Kalenderjahr betragen.